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Unsere AGB´s

 
1. Geltungsbereich
1.1.
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch die Auftragserteilung anerkannt und verbindlich werden.
1.2. Abweichende Vereinbarungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Folge.
   
2. Angebote, Bestellungen, Änderungen und Stornierungen
2.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend.
2.2. Verkäufe, Aufträge und Verträge mit uns kommen grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.3. Eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen ist nur innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung möglich und muss mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.
2.4. Bei Sonderanfertigungen ist eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen nicht möglich. Mehrkosten für Änderung oder Stornierung von Aufträgen gehen zu Lasten des Käufers.
2.5. Auf die Bestimmung des §3 KSchG wird ausdrücklich hingewiesen.
   
3. Angaben
3.1.

Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc. sind nicht verbindlich. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.

   
4.
Preise
4.1. Unseren Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Unsere Preise sind daher freibleibend.
4.2. Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen erhöhen, sind wir berechtigt, diese Kostenerhöhung dem Auftraggeber anzulasten.
4.3. Unsere Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk und verstehen sich in Euro, ohne Umsatzsteuer.
   
5. Lieferungen
5.1. Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden, freibleibend.
5.2. Betriebsstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass deswegen dem Käufer Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden.
5.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die als selbständige Lieferungen behandelt werden.
5.4. Für einen Rücktritt des Bestellers vom Vertrag bei auffälligem Lieferverzug ist grobes Verschulden unsererseits sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist Voraussetzung. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
   
6. Gefahrenübergang
6.1. Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Transporteur, an die Post oder Bahn, auch wenn fracht freie Lieferung vereinbart wurde.
   
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungs beträge einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Betreibungskosten aus allen Lieferungen unser Eigentum.
7.2. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn die Käuferin in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er unsere Forderung bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.
7.3. Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen schon jetzt unwiderruflich an uns ab, wobei diese Forderungen zugleich als Forderungen von uns entstehen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abtretung bei Entstehen der Forderungen in seinen Büchern zu vermerken.
7.4. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unser Vorbehaltseigentum sind unverzüglich zu melden, der Käufer hat alles zur Abwehr derartiger Zugriffe Dritter Erforderliche auf seine Kosten zu unternehmen und uns hinsichtlich aller Kosten aus der Wahrung unserer Eigentumsansprüche gegenüber Dritten, insbesondere hinsichtlich der Kosten eines allfälligen Exszindierungsprozesses, schad- und klaglos zu halten.
7.5. Der Käufer tritt die ihm aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder Schadenersatzansprüche im voraus an uns ab.
7.6. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt jedoch in jedem Fall bestehen.
7.7. Der Käufer ist verpflichtet, uns über den Verbleib oder eine allfällige Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, unter Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers, Auskunft zu geben. Jeder Verstoß des Käufers gegen diese Verpflichtung berechtigt uns, von ihm jeweils eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 1.500,- einzuheben.
7.8. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
   
8. Zahlung
8.1. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungskondition vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 3o Tagen ohne jeden Abzug, jeweils ab Rechnungs datum, zu bezahlen.
8.2. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.
8.3. Eingeräumte Rabatte, Boni, etc. sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung auf schiebend bedingt.
8.4. Wechsel und Schecks werden nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung nur unter Vorbehalt und nur zahlungshalber entgegengenommen und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung nicht als endgültige Bezahlung. Alle Spesen, Gebühren und Kosten gehen, auch bei Weitergabe oder Prolongation, zu Lasten des Käufers; sie sind im voraus bar zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlage, Protest und/oder Nichteinlösung eines Wechsels übernehmen wir keine Haftung. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt.
8.5. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, alle zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fälligen Fordeungen gegen dem Käufer werden ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Käufer verpflichtet sich bei Überschreitung des Zahlungsziels aus welchem Grund auch immer Verzugszinsen von mindestens 1%P.M. zu bezahlen und ist außerdem damit einverstanden, dass Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Betreibungsspesen dem Kapital hinzugerechnet werden.
8.6. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
8.7. Fällige Gegenforderungen können gegen unsere Ansprüche nur dann aufgerechnet werden, wenn wir die Gegenforderung schriftlich anerkannt haben oder sie rechtskräftig gerichtlich zugesprochen worden ist.
8.8. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.
8.9. Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware solange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung uns gegenüber bestehen den Verpflichtung erfüllt hat.
8.10. Alle Zahlungen an uns sind ohne Rücksicht auf gegenteilige Widmung zuerst auf Kosten und Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung von uns anzurechnen.
   
9.
Beanstandungen
9.1. Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Qualität der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt, müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.
9.2. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängel behebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
   
10. Musterberechnung, gewerbliche Schutzrechte
10.1. Muster werden, soweit sie zum Wiederverkauf verwendbar sind, zum vollen Preis berechnet.
10.2. Für vom Käufer beigebrachte Schnitte und Muster kann, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde oder es sich nicht um bereits geschützte Muster handelt, kein gewerblicher Rechtsschutz eingeräumt werden.
10.3. Die Weitergabe und Verwendung der von uns entwickelten Schnitte bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung.
   
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist Wien.
11.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für Wien zuständigen Gerichtes vereinbart.